Allgemeine Geschäftsbedingungen der JUVE Verlag für juristische Information GmbH, Köln

I. Begriffe

“Anzeigenvertrag” = der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Kunden.

“Verlag” = JUVE Verlag für juristische Information GmbH.

“Publikationen” = Publikationen des JUVE Verlages: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien (dt. u. engl. Ausgabe); Monatszeitschriften JUVE Rechtsmarkt und JUVE Steuermarkt (einschließlich etwaiger Sonderausgaben), Semesterzeitschrift für Studenten und Referendare “azur” (einschließlich etwaiger Sonderausgaben); azur100 Toparbeitgeber; JUVE Magazin für Wirtschaftsjuristen in Österreich (einschließlich etwaiger Sonderausgaben); JUVE Internet-Seiten www.juve.dewww.juve-steuermarkt.de und www.azur-online.de, sowie der wöchentliche E-Mail Newsletter JUVE-Newsline, der monatliche E-Mail Newsletter azur-Mail und der unregelmäßig versandte Newsletter Newsline-Exklusiv.

II. Anzeigenvertrag

1. Vertragsschluss

Der Anzeigenvertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Verlags beim Kunden zwischen dem Verlag und dem Kunden zustande. Inhalt des Vertrags kann die Platzierung einer Anzeige allein, aber auch die Herstellung, Bearbeitung und Platzierung einer Anzeige anhand überlassener Informationen des Kunden sein. Gegenstand des Anzeigenvertrages können Einzelanzeigen für eine Publikation sein oder auch Daueranzeigen für mehrere Ausgaben einer Publikation. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag entsprechend der Absprache im Einzelfall das druckfertige Anzeigenmuster (Text oder Datei) zu übersenden.

Entsprechen die übersandten Anzeigenmuster nicht den vom Verlag mitgeteilten technischen Vorgaben und Formaten, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Anzeigenschaltung. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag baldmöglichst Ersatz an.

Der Kunde hat im Falle von Datenübertragung sicherzustellen, dass von den übersandten Daten keine Gefahren etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme ausgehen.

Soweit übersandte Daten des Kunden aufgrund von Viren oder sonstigen technischen Problemen Schäden beim Verlag verursachen, hat der Kunde diese zu ersetzen, sofern er die entstandenen Schäden zu vertreten hat.

2. Ablehnung von Anzeigenaufträgen

Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigenaufträge anzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeigen gegen Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung des Auftrags teilt der Verlag dem Kunden unverzüglich mit.

3. Entwürfe/ Probeausdrucke

Entwürfe oder Probeausdrucke übersendet der Verlag dem Kunden nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch. Dies gilt nicht für das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien (dt. oder engl. Ausgabe). Für dieses ist die Übersendung von Entwürfen oder Probeausdrucken obligatorisch.

Übersendet der Verlag dem Kunden Entwürfe oder Probeausdrucke, bedarf die Ausführung des Anzeigenauftrags der Freigabe durch den Kunden in Textform. Die Freigabe gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist Änderungswünsche mitteilt. Der Verlag wird den Kunden auf die Folgen des Fristablaufs bei Übersendung der Entwürfe und Probeausdrucke zwecks Freigabe hinweisen. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen des Kunden, die der Kunde ihm innerhalb der Freigabefrist übermittelt.

4. Belegexemplare

Der Verlag liefert dem Kunden mit der Rechnung ein Belegexemplar mit der geschalteten Anzeige. Eine Pflicht zur Übersendung eines Belegexemplares besteht nicht im Falle von Minderlieferungen der Druckerei, wenn der Verlag diese nicht zu vertreten hat.

5. Rücktritt, Aufwendungsersatz

Der Kunde kann vom Anzeigenvertrag zurücktreten. Ist im Vertrag eine Frist für die Übersendung des Anzeigenentwurfs des Kunden an den Verlag bestimmt (Anzeigenschluss), so ist der Rücktritt vor Ablauf der Frist zu erklären.

Der Verlag kann bei Rücktritt des Kunden einen Geldbetrag als Aufwendungsersatz verlangen. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Anzeigenschluss beträgt der Aufwendungsersatz für jeden Auftrag des Kunden 70% des Anzeigengrundpreises. Erklärt der Kunde seinen Rücktritt nach Anzeigenschluss, beträgt der Aufwendungsersatz 100 % der vertraglichen Vergütung.

Tritt der Kunde von einem Anzeigenvertrag über die Veröffentlichung einer Daueranzeige zurück (zwei oder mehr Anzeigen), kann der Verlag bei Rücktrittserklärung vor Anzeigenschluss für die jeweils nächste Ausgabe der Publikation einen Aufwendungsersatz in Höhe von 70 % des vertraglichen Anzeigengrundpreises berechnen. Für jede weitere beauftragte Anzeige kann der Verlag bis zu 50 % des vertraglichen Anzeigengrundpreises berechnen.

Bei verbindlich gebuchten Sonderwerbeformen inkl. Umschlagseiten akzeptiert der Verlag keinen Rücktritt.

In jedem Fall bleibt dem Kunden bei wirksamem Rücktritt von dem Anzeigenvertrag der Nachweis keiner oder nur geringerer Leistungen und Aufwendungen des Verlages unbenommen.

6. Aufbewahrung

Auf ausdrückliche Anforderung in Textform sendet der Verlag überlassene Unterlagen und Muster innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung an den Kunden zurück. Sechs Wochen nach Erscheinen der Publikation endet die Aufbewahrungspflicht des Verlages für überlassene Unterlagen und Muster.

III. Gewährleistung, Haftung

1. Gewährleistung bei Anzeigen

Der Verlag ist bei mangelhaftem Abdruck einer von ihm beauftragten Anzeige (insbes. ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck) in dem Maße zur Nacherfüllung berechtigt, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

Der Verlag ist zum mehrmaligen Nacherfüllungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Ist der Verlag zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verlag zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln ist das Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen.

Auflagenrückgang der Publikationen berechtigt den Kunden nicht zur Minderung.

Im Übrigen gelten für den Anzeigenvertrag sowie für Kaufverträge über die Lieferung von Waren (insbesondere das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien sowie Zeitschriften des Verlages) die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

2. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verlages.

3. Haftung

Der Verlag haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) uneingeschränkt.

Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Verlag auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die unter Anwendung eines objektiven Maßstabs dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Pflicht oder gesetzlichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet der Verlag bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen des Verlages.

Gegenüber Unternehmern i.S. § 14 BGB ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen-Preises beschränkt.

Der Verlag haftet nicht für höhere Gewalt.

Für Folgeschäden, die dem Kunden infolge der Anzeige entstehen, haftet der Verlag nicht. Hiervon ausgenommen sind Folgeschäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Verlag und seiner Erfüllungsgehilfen.

IV. Zahlungsmodalitäten

1. Rechnungstellung

Ist keine Vorauszahlung vereinbart, übersendet der Verlag die Rechnung für die Platzierung oder die Herstellung einer Anzeige sofort, möglichst jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung der Anzeige.

2. Vorauszahlungen

Bei Buchung einer Anzeige im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien (dt. oder engl. Ausgabe) oder der Semesterzeitschrift azur und azur100 sind 50% des vertraglichen Anzeigengrundpreises als Vorauszahlung fällig, die der Kunde 14 Tage nach Auftragsbestätigung des Verlages ohne Abzug zu zahlen hat. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenvertrages die Erfüllung seiner Leistungspflicht ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der vom Kunden zu zahlenden Vergütung und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

3. Fälligkeiten

Vorauszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zu leisten, es sei denn, Verlag und Kunde haben eine andere Zahlungsfrist vereinbart.

Im Übrigen sind Rechnungen für Anzeigenschaltungen innerhalb von 14 Tagen nach vertragsgemäßer Veröffentlichung der Anzeige ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Auf Rechnungen für den Verkauf von Waren ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug Zahlung zu leisten.

Alle anfallenden Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden und können nicht in Abzug gebracht werden.

4. Verzugszinsen, pauschalierter Schadensersatz

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder stundet der Verlag eine Forderung, ist die Forderung in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verzinsen. Die Kosten, die dem Verlag aufgrund des vom Kunden verschuldeten Rückrufs von Lastschriften entstehen, hat der Kunde bis zu einem Betrag von 10,00 Euro zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verlag kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

V. Rechteeinräumung

Die auf den Websites des JUVE Verlags dargestellten Inhalte sowie die angebotenen Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und die Inhalte und Produkte nur im jeweils vertraglich gestatteten Umfang zu nutzen. Jede Verwendung wie Nachdruck, Vervielfältigung, elektronische Verarbeitung und Übersetzung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages.

Alle Rechte zur Nutzung für veröffentlichte, vom Anbieter selbst oder von Dritten erstellte Objekte bleiben grundsätzlich allein beim Anbieter bzw. beim Dritten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten und Grafikdateien in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

VI. Datenschutz

  1. Der Verlag verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Er verpflichtet sich insbesondere, personenbezogene Daten nur zu dem Zweck zu erheben, zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen, der mit dem Kunden vereinbart wurde. Er ist gemäß Art. 32 DSGVO verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen.
  2. Der Verlag verpflichtet sich, Subunternehmer nur dann mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu betrauen, wenn diese sich zuvor schriftlich in gleicher Weise wie der Verlag zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichtet haben.
  3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

VII. Sonstiges

1. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Köln. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag Köln.

2. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen fort.

Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und richtet sich der mit dem Verlag geschlossene Vertrag auf die Lieferung des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien (dt. u. engl. Ausgabe) oder wurde der Vertrag über die Lieferung von Zeitschriften des Verlages telefonisch geschlossen, kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn ihm die bestellte Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der bestellten Sache beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verlages gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Informationen. Der Widerruf ist zu richten an:

JUVE Verlag für juristische Information GmbH

Postfach 250429, 50520 Köln

Fax 0049 / (0)221 / 91 38 80-18

E-Mail: info@juve.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Verlag die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde dem Verlag insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verlages zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verlag mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung